Osnabrück University navigation and search


Main content

Top content

VET examination board

The VET examination board deals with all questions concerning study and examination achievements in the subject area VET. According to § 45 paragraph 3 sentence 1 NHG and the general examination regulations for Bachelor and Master programs of the University of Osnabrück, the examination board of the department of vocational and business education ensures "that the provisions of the Lower Saxony Higher Education Act (NHG), the basic regulations and the general regulations and these examination regulations for Bachelor and Master programs of the University of Osnabrück as well as the respective program-specific examination regulations" (APO 2014, § 8 paragraph 1) are observed for the study components of VET.

Top content

Sitzungstermine

13.10.2021
Antragsfrist: 06.10.2021

Kontakt

Anfragen und Anträge an den Prüfungsausschuss senden Sie bitte per E-Mail an pruefungsausschuss-bwp@uos.de oder per Post. Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses keine Möglichkeit haben, Prüfungskonten einzelner Studierenden einzusehen. Sollten Sie Fragen/Anträge zu Prüfungen, zum Prüfungskonto oder der OPIuM-Anmeldung haben, fügen Sie bitte einen aktuellen OPIuM-Auszug bei.

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Gruppe der Hochschullehrer:
Jun.-Prof. Silke Lange (Vorsitzende)
Prof. Dr. Dietmar Frommberger (Stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Thomas Bals
Prof. Dr. Ingrid Kunze (Vertretung)

Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:
Lisa Bertke
Kristina Trampe (Vertretung)

Gruppe der Studierenden:
Maren Grüß
Tom Tönnißen (Vertretung)

Anträge an den Prüfungsausschuss

Anträge an den Prüfungsausschuss sind ausschließlich schriftlich einzureichen; Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit sind über das Prüfungsamt einzureichen.

Anträge sind grundsätzlich formlos. Für häufig gestellte Anträge (z.B. Antrag auf Anerkennung/Anrechnung; Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) finden Sie unten entsprechende Formblätter.

Beachten Sie bei der Einreichung eines Antrags, dass alle für die Entscheidung erforderlichen Fakten (mind. Name, Studiengang, Matrikel-Nr., studentische E-Mail-Adresse) und Unterlagen (min. aktueller OPIuM-Auszug) vorliegen. Unvollständige Unterlagen gehen zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin. Über die Anträge wird im Einzelfall entschieden. Sind Fristen einzuhalten (z. B. bei Prüfungsunfähigkeit), so ist bei einer Entscheidung das Datum des Antragseingangs relevant.

Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anmeldezeiträume werden regelmäßig über die Studierendenverteiler bekannt gegeben.

Rücktritt

Rücktrittsfrist: bis eine Woche vor dem Prüfungstermin

Innerhalb einer Woche vor der Prüfung: unverzügliche Mitteilung der Gründe

Anmeldung zu Seminaren und Vorlesungen

Termine für die Losverteilung der Seminarplätze werden rechtzeitig bekanntgegeben

Dringlichkeitsantrag für Seminarplätze

Wintersemester: 15.09.
Sommersemester: 15.03.

Zulassung zur Abschlussarbeit

Anträge sind jederzeit möglich
Die Antragsstellung erfolgt über das Prüfungsamt.

Anrechnung/Anerkennung von Leistungen

Anträge sind jederzeit möglich

Vorziehen von Leistungen aus dem Masterstudium

Anträge sind jederzeit möglich. 

Weitere Informationen aus dem Prüfungsausschuss

Hinweise zu Klausuren

Wichtige Informationen erhalten Sie vor der Klausur von den Prüfenden.