Abteilung Berufs- und Wirtschaftspädagogik


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Prüfungsausschuss BWP

Der Prüfungsausschuss BWP beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Studien- und Prüfungsleistungen im Fachgebiet BWP. Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 1 NHG und der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück achtet der Prüfungsausschuss des Fachgebiets Berufs- und Wirtschaftspädagogik darauf, „dass die Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), der Grundordnung und der Allgemeinen Geschäftsordnung und dieser Prüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück sowie der jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen“ (APO 2014, § 8 Abs. 1) für die Studienanteile der BWP eingehalten werden.

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Sitzungstermine

- aktuell ist keine Sitzung geplant - 

Kontakt

Anfragen und Anträge an den Prüfungsausschuss senden Sie bitte per E-Mail an pruefungsausschuss-bwp@uos.de oder per Post. Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses keine Möglichkeit haben, Prüfungskonten einzelner Studierenden einzusehen. Sollten Sie Fragen/Anträge zu Prüfungen, zum Prüfungskonto oder der OPIuM-Anmeldung haben, fügen Sie bitte einen aktuellen OPIuM-Auszug bei.

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Gruppe der Hochschullehrer:
Prof. Dr. Dietmar Frommberger (Vorsitzender)
N.N.
Prof. Dr. Ingrid Kunze (Vertretung)

Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:
Mareike Beer
Dr. Katharina Wehking (Vertretung)

Gruppe der Studierenden:
Maren Grüß
Tom Tönnißen (Vertretung)

Anträge an den Prüfungsausschuss

Anträge an den Prüfungsausschuss sind ausschließlich schriftlich einzureichen; Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit sind über das Prüfungsamt einzureichen.

Anträge sind grundsätzlich formlos. Für häufig gestellte Anträge (z.B. Antrag auf Anerkennung/Anrechnung; Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) finden Sie unten entsprechende Formblätter.

Beachten Sie bei der Einreichung eines Antrags, dass alle für die Entscheidung erforderlichen Fakten (mind. Name, Studiengang, Matrikel-Nr., studentische E-Mail-Adresse) und Unterlagen (min. aktueller OPIuM-Auszug) vorliegen. Unvollständige Unterlagen gehen zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin. Über die Anträge wird im Einzelfall entschieden. Sind Fristen einzuhalten (z. B. bei Prüfungsunfähigkeit), so ist bei einer Entscheidung das Datum des Antragseingangs relevant.

Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anmeldezeiträume werden regelmäßig über die Studierendenverteiler bekannt gegeben.

Rücktritt

Rücktrittsfrist: bis eine Woche vor dem Prüfungstermin

Innerhalb einer Woche vor der Prüfung: unverzügliche Mitteilung der Gründe

Anmeldung zu Seminaren und Vorlesungen

Termine für die Losverteilung der Seminarplätze werden rechtzeitig bekanntgegeben

Dringlichkeitsantrag für Seminarplätze

Wintersemester: 15.10.
Sommersemester: 15.03.

Zulassung zur Abschlussarbeit

Anträge sind jederzeit möglich
Die Antragsstellung erfolgt über das Prüfungsamt.

Anrechnung/Anerkennung von Leistungen

Anträge sind jederzeit möglich

Vorziehen von Leistungen aus dem Masterstudium

Anträge sind jederzeit möglich. 

Einsicht in die Prüfungsakte

Anträge jeweils nach Abschluss jeder studienbegleitenden Prüfung bzw. nach Abschluss der Bachelor-/ Masterprüfung

Weitere Informationen aus dem Prüfungsausschuss

Hinweise zu Klausuren

Wichtige Informationen erhalten Sie vor der Klausur von den Prüfenden.