Abteilung Berufs- und Wirtschaftspädagogik


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Rücktritt

Unabhängig von der An- und Abmeldung in OPIuM ist eine Abmeldung „schriftlich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt oder bei der oder dem Prüfenden ohne Angabe von Gründen möglich“ (APO 2014, § 15, Abs. 1).

Innerhalb einer Woche vor dem Prüfungstermin müssen „die für das Versäumnis oder den Rücktritt [...] geltend gemachten Gründe [...] dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich mitgeteilt und sobald möglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des  Prüflings ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Angaben enthält, die der Prüfungsausschuss für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit benötigt; der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. Erkennt der Prüfungsausschuss die vorgebrachten Gründe nicht an, wird dies dem Prüfling schriftlich mitgeteilt“ (APO 2014, § 15, Abs. 2).
Weitere Hinweise zur Prüfungsunfähigkeit und ein formular zur ärztlichen Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs 03.
Bitte beachten Sie: Atteste zur Prüfungsunfähigkeit sind im Original einzureichen.

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